Solaranlagen im Jahr 2023

Photovoltaik-Anlagen sind eine gute Investition, wenn ein großer Anteil des erzeugten Stroms selbst genutzt wird. Diese Art der Energiegewinnung ist nicht nur sinnvoll, sondern für neu gebaute Eigenheime in verschiedenen Gebieten Deutschlands verpflichtend, zum Beispiel in Baden-Württemberg.

Auch in anderen Bundesländern, wie Berlin und Hamburg, wird seit Januar 2023 gefordert, eine PV-Anlage zu installieren. Das Ziel besteht darin, den Anteil der Erneuerbaren Energien innerhalb weniger Jahre zu verdoppeln.

Solaranlage lohnt sich

Das neue EEG 2023 macht PV-Anlagen auch mit gänzlicher Einspeisung, bei der man eine Einspeisevergütung erhält, wirtschaftlich lohnend. Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erhalten Immobilienbesitzer inzwischen eine höhere Vergütung:

– PV-Anlage mit einer Leistung von bis 10 kWp mit Eigenversorgung 8,2 Cent pro Kilowattstunde

– bis zu 13 Cent pro Kilowattstunde bei vollständiger Einspeisung in das Stromnetz

Bei Letzterem wird demnach aber nicht die eigene Stromrechnung reduziert. Der Netzbetreiber ist laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, den produzierten Strom abzunehmen und zu vergüten. Doch man sollte prüfen, ob eine Eigennutzung lohnender ist. Können Solarmodule nicht auf dem Dach installiert werden, dürfen sie auch im Garten aufgestellt werden. Dies berechtigt ebenfalls für eine Förderung.

Steuerliche Vorteile

Besitzer von PV-Anlagen werden außerdem steuerlich entlastet. Zum Januar 2023 wird bei der Anschaffung einer PV-Anlage ein Umsatzsteuersatz von null Prozent fällig. Die Mehrwertsteuer entfällt. Auf die ausgezahlte Einspeisevergütung wird ebenso keine Umsatzsteuer berechnet.

Was sollten Hauseigentümer wissen?

Solarstrom-Anlagen kann man kaufen oder mieten. Die Förderbank KfW unterstützt den Erwerb einer Photovoltaikanlage mit zinsgünstigen Krediten. Zum Teil gibt es Zuschüsse. Es ist wichtig, dass beantragte Fördermittel vor der Vertragsunterzeichnung bewilligt wurden. Dem Betreiber muss vor Inbetriebnahme der Anlage die geplante Volleinspeisung in das Netz mitgeteilt werden. Es ist verpflichtend, dass Kunden ab dem Jahr 2025 ein Portal angeboten wird, mit dem schnellstmöglich eine Anfrage für die geplante PV-Anlage gestellt werden kann. Dabei sind bei der Bearbeitung der digitalisierten und bundesweit vereinheitlichen Netzanfragen Fristen einzuhalten.

Fazit

Wichtig für Hauseigentümer zu wissen ist, dass die Installation von PV-Anlagen ab dem Jahr 2023 in vielen Bundesländern vorgeschrieben ist. Doch der Kauf, die Installation und steuerlichen Aspekte sind mit den Änderungen im EEG 2023 attraktiver geworden. Das Ziel ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Vergütungssätze steigen, aber das Vorhaben muss dem Netzbetreiber im Vorfeld gemeldet werden. Wohnhaus-PV-Anlagen bis 30 kWp müssen bei der Einkommenssteuer nicht mehr berücksichtigt werden

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