Schönheitsreparaturen bedeuteten lange, dass die Wohnung regelmäßig renoviert und beim Auszug wie neu übergeben werden musste. Was hat sich geändert?
Obwohl Renovierungen und Schönheitsreparaturen laut Gesetz Sache des Vermieters sind, ist es legal, diese per Klausel im Mietvertrag an die Mieter zu übertragen. In den letzten Jahren änderten sich zumindest einige Bestimmungen zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. Vor allem wer einen alten Mietvertrag hat, kann hier profitieren. Was sind Schönheitsreparaturen und was sind Rechte von Mietern und Vermietern?
Schönheitsreparaturen und Renovierungen – Was ist zu beachten?
Klauseln, welche Schönheitsreparaturen und Renovierungen in einem bestimmten Rhythmus von z.B. vier Jahren vorsehen, sind ungültig. Diese Gesetzesänderung erspart es Mietern nun, die Wohnung permanent auf dem neusten Stand zu halten. Doch wenn es an den Auszug geht, sieht die Sache rund um Wand und Leisten schon wieder anders aus. Welche Schönheitsreparaturen müssen von Vermietern beim Auszug oder bei Makeln vorgenommen werden?
Wichtige Schönheitsreparaturen beim Auszug durch Mieter
– Streichen, Weißen oder Kalken der Wände und Decken
– Auffrischen oder Streichen von innen liegenden Türen und den Innenseiten von Fenstern, Außentüren und Rahmen
– Verschließen von Bohrlöchern
– Beseitigung von selbstverschuldeten Schäden
– Streichen von Heizkörpern und Rohren
Die für Mieter entstehenden Pflichten sind noch immer groß. Wer den Vorgaben, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, nicht nachkommt, riskiert die Zahlung der Renovierung durch Profis. Im schlimmsten Fall nimmt der Vermieter die Wohnung in dem Zustand nicht ab und es muss weiter Miete gezahlt werden. Um eine genaue Vorstellung davon zu bekommen, was wirklich zu renovieren ist muss, sollten Fotos an den Vermieter gesendet oder ein Besichtigungstermin vereinbart werden. Denn renoviert werden muss nur dort, wo es wirklich notwendig ist.
Sind alle Schönheitsreparaturen vor dem Auszug durchgeführt, kommt es zu einer letzten Besichtigung durch Vermieter oder die Verwaltung der Immobilie, in der der Zustand der Übergabe protokolliert wird.
Pflichten der Vermieter
Besitzer eines Hauses tun gut daran, sich von einer Immobilienagentur (https://dreizler-immobilien.de/) beraten zu lassen, oder die Sache der Vermietung direkt abzugeben. Die Pflichten des Vermieters liegen in der Beseitigung von nicht durch den Mieter entstandene Schäden, wie Schimmelbildung oder die Renovierung der Bäder, sollte der Zustand unter einem gewissen Standard liegen. Auch die Pflege der außen liegenden Fenster, Türen und der Fassade ist Sache der Vermieter. Schäden, die bei der Besichtigung der Wohnung durch neue Mieter nicht beanstandet werden, müssen laut Gesetz nicht ausgebessert werden. Etwas Feingefühl und Kulanz im Umgang mit Mietern sorgt für ein angenehmes Miteinander. Der respektvolle Umgang mit der Immobilie und dem Grundstück geschieht fast von allein, wenn es ein gutes Verhältnis besteht.
Sollten Mieter Ausbesserungen oder Verschönerungen wünschen, die den Wert der Immobilie anheben, ist laut Gesetz vorgeschrieben, dass diese nur in Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen. Sollte es sich um extravagante Wünsche handeln, sollte festgehalten werden, dass diese bei Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Handelt es sich um wirkliche Verbesserungen, wird das Ergebnis meist noch besser, wenn Vermieter oder Besitzer einen Teil der Kosten beisteuern oder sich mit den Mietern in die Kosten eines professionellen Anbieters teilen.
Immer mehr Besitzer setzen auf Agenturen
Kaum ein Mieter kennt den Besitzer seiner Wohnung. Gründe dafür liegen in der Einfachheit und den Vorteilen, die eine professionelle Agentur oder Verwaltung mit sich bringt. Besitzer profitieren davon, dass sich Profis mit verschiedenen Aufgabenfeldern in einem rechtlich abgesicherten Umfeld und mit viel Erfahrung im Segment der Immobilien um den Besitz kümmern.
Gibt es Probleme mit einem Mieter, bleibt der Besitzer anonym und die Verwaltung der Immobilie kümmert sich um alle erforderliche Kommunikation und kennt die Grenzen des Gesetzes und was von den Mietern gefordert werden kann und darf, sei es bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen oder bei der zulässigen Höhe von Mieterhöhungen.